Beitragsordnung bis 31.12.2011
Die Beitragsordnung wurde am 28. April 2010 wie folgt von der Mitgliederversammlung beschlossen.
§ 1 Höhe der Beiträge
- Der jährliche Mitgliedsbeitrag für aktive Mitglieder beträgt 12,— Euro.
- Der jährliche Mindest-Mitgliedsbeitrag für Fördermitglieder beträgt 120,— EUR.
- Ehrenmitglieder sind laut Satzung von der Beitragszahlung befreit.
§ 2 Ermäßigung
Eine Ermäßigung wird nicht gewährt.
§ 3 Fälligkeit
- Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. Januar bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags in voller Höhe fällig, im Gründungsjahr mit Eintragung des Vereins in das Vereinsregister.
§ 4 Zahlungsweise
- Die Zahlung des Beitrages erfolgt im Lastschriftverfahren. Auf besonderen Wunsch kann der Beitrag auch per Überweisung gezahlt werden. Hierbei ist jeweils die Mitgliedsnummer anzugeben.
- Alternativ zu Absatz 1 kann auch eine Barzahlung an den Schatzmeister erfolgen, sofern dieser zum entsprechenden Zeitpunkt dazu bereit ist.
§ 5 Aufnahmegebühren
Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.
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